Alle Kollektionen
KfW-Studienkredit
Allgemein
Anpassungsmöglichkeiten beim KfW-Studienkredit: Wann und wie du dich an die KfW wenden solltest
Anpassungsmöglichkeiten beim KfW-Studienkredit: Wann und wie du dich an die KfW wenden solltest

Erfahre, welche Anpassungen mithilfe der KfW möglich sind und wie du die KfW dafür kontaktieren kannst.

Manuel avatar
Verfasst von Manuel
Vor über einer Woche aktualisiert

KfW-Studienkredit anpassen: Welche Optionen stehen dir zur Verfügung?

Du profitierst bereits von einem KfW-Studienkredit und möchtest nun verschiedene Optionen erkunden, um deinen Kredit an deine Bedürfnisse anzupassen? Kein Problem! Es gibt mehrere Anpassungsmöglichkeiten, bei denen du direkt die KfW kontaktieren kannst. Als dein Begleiter in Sachen Studienfinanzierung zeigen wir dir gerne, welche Optionen dir zur Verfügung stehen.

1. Zinsaufschub - Mehr Flexibilität während des Studiums

Während der Auszahlungsphase deines Bachelorstudiums oder Staatsexamens sowie während der Karenzphase kannst du einen Zinsaufschub beantragen. Das bedeutet, dass du vorübergehend keine Zinsen zahlen musst. Um einen Zinsaufschub zu erhalten, musst du jedoch den Nachweis erbringen, dass du 50 % deiner benötigten Leistungen innerhalb der ersten 6 Fachsemester erbracht hast.

Bei Master-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien kannst du den Zinsaufschub direkt, ohne einen solchen Nachweis, beantragen. Sobald der Zinsaufschub genehmigt wurde, zahlst du während der Auszahlungs- und Karenzphase keine Zinsen. Die Zinsen werden erst zu Beginn der Tilgungsphase fällig und können entweder in einer Summe beglichen werden oder werden auf die Kreditsumme aufgerechnet.

Wenn du mehr Details zum Zinsaufschub erfahren möchtest, wirf am besten einen Blick auf die KfW-Website, beim Punkt "Zinsaufschub" oder kontaktiere die KfW unter 0800 539 9003.

2. Karenzzeit anpassen - Flexibilität vor der Rückzahlung

Die Karenzzeit oder auch Karenzphase dauert normalerweise 18 Monate und danach beginnt die Tilgungsphase, in der du den Kredit zurückzahlst. Falls du früher mit der Tilgung beginnen möchtest, kannst du die Karenzphase vorzeitig beenden und auf bis zu 6 Monate verkürzen.

Andererseits ist auch eine Verlängerung auf bis zu 23 Monate möglich, wenn du etwas mehr Zeit benötigst, bevor du mit der Rückzahlung startest. Beachte jedoch, dass während der Karenzphase weiterhin Zinsen anfallen.

Weitere Informationen zur Karenzzeit findest du auf der Website der KfW.

3. Festzinsvereinbarung - Zinssicherheit für die Zukunft

In der Tilgungsphase hast du die Möglichkeit, mit der KfW eine Festzinsvereinbarung zu treffen. Dadurch werden die Zinsen für die restliche Laufzeit des Kredits (maximal 10 Jahre) festgeschrieben.

Für eine Festzinsvereinbarung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Tilgungsphase hat bereits begonnen oder beginnt am 1.4. oder 1.10.

  • Es liegen keine ausstehenden Zahlungen vor, es wurden keine Stundungen beantragt oder gewährt.

Um eine Festzinsvereinbarung zu treffen, musst du die KfW kontaktieren. Genauere Details dazu findest du auf der KfW-Website unter "Festzins für die Rückzahlung vereinbaren".

4. Individuelles Tilgungsangebot - Passgenaue Rückzahlungspläne

Während der Karenzzeit sendet dir die KfW ein vorgeschlagenes Tilgungsangebot, das eine Rückzahlungsdauer von 10 Jahren vorsieht. Du hast jedoch die Möglichkeit, dieses Angebot an deine Bedürfnisse anzupassen. Beachte dabei, dass die im Vertrag unter Punkt 3.3.1 genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein müssen.

Zusätzlich kannst du in der Tilgungsphase die Rückzahlungsrate monatlich für den übernächsten Monat ändern. Die KfW bietet außerdem einen Tilgungsrechner an, mit dem du verschiedene Szenarien durchspielen kannst. Auf unserer Website findest du außerdem einen Artikel, der neben den Zinsen beim Studienkredit auch erklärt, wie der Tilgungsrechner genau funktioniert.

5. Stundung der Rückzahlung - Unterstützung bei finanziellen Engpässen

Falls du vorübergehend finanzielle Schwierigkeiten hast, besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung für bis zu einem Jahr zu stunden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass dein Einkommen die Einkommensgrenze gemäß § 850c ZPO nicht übersteigt.

Weitere Informationen zur Stundung findest du im Vertragsangebot der KfW unter Punkt 5.5. Bei spezifischen Fragen dazu kannst du dich gerne telefonisch unter 0800 539 9003 oder über die Kontaktseite direkt bei der KfW melden.

6. Kündigung des Kredits - Alternative zur regulären Rückzahlung

Der übliche Ablauf des Kredits sieht vor, dass du während der Tilgungsphase mit der Rückzahlung beginnst. Du hast jedoch auch die Möglichkeit, den Kredit zu kündigen, wenn du diesen Weg bevorzugst. Beachte dabei, dass bei einer Kündigung die gesamte Summe innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss, da die Kündigung sonst unwirksam ist.

Es ist vollkommen verständlich, dass die finanzielle Situation jedes Studierenden individuell ist. Die KfW bietet verschiedene Optionen an, um unterschiedliche Bedürfnisse und Herausforderungen zu berücksichtigen. Bei der Anpassung deines KfW-Studienkredits solltest du die Auswirkungen sorgfältig abwägen und sicherstellen, dass sie mit deinen finanziellen Zielen übereinstimmen.

Indem du die KfW direkt telefonisch unter 0800 539 9003 oder über die Kontaktseite kontaktierst, kannst du die notwendigen Schritte unternehmen, um deinen KfW-Studienkredit effektiv anzupassen und deine finanzielle Reise optimal zu gestalten. Denk daran, dass wir dich gerne auf diesem Weg begleiten und dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?