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Aus- und Rückzahlung beim KfW-Studienkredit
Aus- und Rückzahlung beim KfW-Studienkredit

Verstehe die Aus- und Rückzahlungsbedingungen des KfW-Studienkredits. Lerne, wie du deine Zahlungen anpassen kannst. Informiere dich jetzt!

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Verfasst von Manuel
Vor über einer Woche aktualisiert

Aus- und Rückzahlung beim KfW-Studienkredit: Alles, was du wissen musst

Auszahlungsbetrag beim KfW-Studienkredit

Mit dem KfW-Studienkredit kannst du monatlich einen Auszahlungsbetrag zwischen 100 und 650 € wählen. Du hast die Freiheit, den Betrag nach deinen individuellen finanziellen Bedürfnissen während deines Studiums anzupassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Zinsen auf Grundlage des ausgezahlten Betrags berechnet werden. Genauere Informationen zu deinem persönlichen Vertragsangebot erhältst du direkt von der KfW.

Wichtig zu wissen:

Zinsen werden von der Auszahlungssumme abgezogen. Wirf am besten einen Blick auf diesen Artikel, in dem wir die Zinsberechnung genauer erklären und auch eine Beispielrechnung zeigen.

Pünktliche Auszahlungen

Die KfW bemüht sich, die Auszahlungen immer am ersten Tag eines Monats durchzuführen. In den meisten Fällen wird dieser Zeitplan strikt eingehalten, um eine rechtzeitige finanzielle Unterstützung für Studierende zu gewährleisten.

Falls der erste Tag eines Monats jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, kann sich die Auszahlung leicht verschieben. In der Regel wird die Auszahlung dann entweder einen oder zwei Tage früher oder später durchgeführt.

Durch Öffnungszeiten und Bearbeitungszeiten der Banken ist es aber normal, dass das Geld nicht direkt am Morgen auf deinem Konto ist. Im Normalfall kommt die Auszahlung im Laufe des Tages bei dir an. Falls das Geld aber am nächsten Tag noch nicht angekommen ist (sofern der Monatserste nicht am Wochenende oder ein Feiertag war), melde dich bitte telefonisch unter 0800 539 9003 bei der KfW, damit der Status deiner Auszahlung geprüft werden kann.

Der Rückzahlungsprozess

Die Tilgung des KfW-Studienkredits beginnt in der Regel 18 Monate nach Abschluss deines Studiums, nach einer sogenannten Karenzphase. Die Dauer dieser Phase kannst du auf deine individuelle Situation auf 6 bis 23 Monate anpassen. Während der Karenzphase fallen Zinsen an, aber die Kreditsumme selbst wird noch nicht getilgt.

Während dieser Zeit stellt dir die KfW einen Standard-Tilgungsplan zur Verfügung, der die genauen Rückzahlungsbeträge einschließlich der aufgelaufenen Zinsen festlegt. Dieser Plan ist auf zehn Jahre ausgelegt, kann jedoch ebenfalls an deine individuelle finanzielle Situation angepasst werden. Die KfW bietet die Möglichkeit, Änderungen am Tilgungsplan zu besprechen und gemeinsam zu vereinbaren, um einen reibungslosen und gut handhabbaren Rückzahlungsprozess zu gewährleisten.

Außerordentliche Sondertilgungen

Eine der attraktiven Funktionen des KfW-Studienkredits ist die Option für außerordentliche Sondertilgungen. Du hast die Flexibilität, diese zusätzlichen Rückzahlungen bis zu sechs Monate im Voraus anzumelden. Die Mindestsumme für solche Sondertilgungen beträgt 100 €, und sie müssen im Voraus bei der KfW angemeldet werden.

Um sicherzustellen, dass die außerordentliche Rückzahlung am ersten Tag des folgenden Monats von deinem Konto abgebucht wird, musst du die KfW bis zum 15. des laufenden Monats darüber informieren. Wenn du beispielsweise beabsichtigst, am 1. Dezember 2023 eine Sondertilgung von 500 € vorzunehmen, solltest du dies bis zum 15. November 2023 bei der KfW anmelden.

Darüber hinaus hast du schon vor Beginn der Rückzahlungsphase die Möglichkeit, außerordentliche Sondertilgungen in Betracht zu ziehen, ohne Nachteile wie Strafzinsen oder Vorfälligkeitsgebühren zu befürchten, wie es bei einigen anderen Krediten der Fall sein kann.

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